ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen globalvoX S.L. und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für globalvoX nur dann verbindlich, wenn globalvoX selbige ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die gewünschte Dienstleistung in der vertraglich vereinbarten Form zum vertraglich fixierten Termin.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat globalvoX rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z.B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Wird ein Text zum Drucken in Auftrag gegeben, hat der Auftraggeber globalvoX einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber globalvoX unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Übersetzungs- und Druckfehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch den Auftraggeber resultieren, gehen nicht zu Lasten von globalvoX . Daraus möglicherweise resultierende finanzielle Schäden werden nicht durch globalvoX getragen.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Korrektur von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung kann vom Auftraggeber nur unter genauer Angabe der Mängel und bei detaillierter Begründung eingefordert werden. globalvoX behält sich das Recht vor, dem Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht nachzukommen, wenn der Anspruch unverhältnismäßig ist und nicht ausreichend begründet werden kann.

(2) Im Falle einer defizitären Ersatzlieferung oder Nachbesserung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unverändert, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

globalvoX haftet lediglich, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Mängel bei der Auftragsausführung nachgewiesen werden können. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit kann nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten eintreten. Beanstandungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen.

globalvoX haftet weder für etwaige Neben- und Folgekosten jeglicher Art noch für Gewinnausfälle.

6. Berufsgeheimnis

globalvoX verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

(2) Der Gesamtbetrag ohne jeglichen Abzug wird innerhalb der oben genannten Frist auf das Bankkonto von globalvoX überwiesen. Zahlungen per Kreditkarte oder Scheck werden nicht akzeptiert. Im Falle der Nichtbezahlung zum vereinbarten Termin werden dem Kunden ohne vorherige Warnung Zinsen auf den Rechnungsbetrag und Anwaltskosten berechnet.

(3) globalvoX hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. globalvoX kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Auslieferung der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars durch den Auftraggeber abhängig gemacht werden.

(4) Ist kein festes Honorar vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit des Auftrags angemessene und übliche Vergütung zu zahlen. Hierbei werden die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als Mindestgrenze für Angemessenheit und Üblichkeit genommen.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung wird erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Auftraggebers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) globalvoX behält sich das Urheberrecht auf alle Übersetzungen vor.

(3) globalvoX speichert projektrelevante Dokumente mindestens zwei Jahre lang. Der Kunde kann jederzeit schriftlich verlangen, die gespeicherten Dokumente zu löschen. Hierbei erkennt der Kunde an, dass die Löschung projektrelevanter Dokumente die Konsistenz künftiger Übersetzungen beeinträchtigen kann.

9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt spanisches Recht.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

(3) Der Gerichtsstand ist Madrid.

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